Träger des GKV-Heilmittel-Informations-System (GKV-HIS) ist seit dem 1. Juli 2008 der GKV-Spitzenverband. Die Projektdurchführung wird unterstützt durch die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG), Heusenstamm.
Über das GKV-Heilmittel-Informations-System werden nach § 84 Abs. 5 SGB V Schnellinformationen zur Ausgaben- und Verordnungsentwicklung im Heilmittelbereich bereitgestellt. Die Schnellinformationen basieren auf den ungeprüften Abrechnungsdaten nach § 302 SGB V aller gesetzlichen Krankenkassen. Damit sollen die Verordnungsstrukturen in den Kassenärztlichen Vereinigungen transparent gemacht, Trendinformationen zur Ausgabenentwicklung gegeben und Kennzahlen für regionale Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Quartalsweise werden jeweils eine bundesweite Schnellinformation und eine Schnellinformation je Kassenärztlicher Vereinigung erstellt. Daten mit Personenbezug, wie z.B. Angaben zu Versicherten oder Ärzten werden pseudonymisiert, um einen Rückschluss auf einzelne Personen auszuschließen.
Die Schnellinformationen werden rund 15 Wochen nach Quartalsende veröffentlicht, bei Lieferstörungen kann es hier zu Abweichungen kommen.
Die Berichte auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen sind in der Rubrik HIS-Berichte hinterlegt. Außerhalb dieses Internetbereichs werden den Kassenärztlichen Vereinigungen zur weiteren Distribution arztbezogene Berichte zur Verfügung gestellt.
Die HIS-KV-Schnellinformationen werden kumulierend, d.h. für den gesamten zurückliegenden Zeitraum des Jahres berechnet. Soweit im Nachhinein relevante Datenmengen nachgeliefert werden, wird die letzte Schnellinformation auf diesem Datenstand neu erstellt und veröffentlicht.