Hinweis: Die vom GKV-Spitzenverband veröffentlichte Heilmittelpreisstammdatei dient ausschließlich zur Abbildung der Preise für zu verordnende Heilmittel in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) gemäß des Anforderungskatalog nach § 73 Absatz 10 SGB V für die Verordnung von Heilmitteln. Die Heilmittelpreisstammdatei ist nicht zu Abrechnungszwecken bestimmt. Der GKV-Spitzenverband übernimmt mit der Heilmittelpreisstammdatei keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie fristgerechte Bereitstellung der aktuell gültigen Heilmittelpreise nach § 125 SGB V. Maßgeblich für die Abrechnung der Heilmittelerbringer sind ausschließlich die zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für den jeweiligen Heilmittelbereich abgestimmten und veröffentlichten Verträge nach § 125 Absatz 1 SGB V einschließlich der dazugehörigen Vergütungsanlagen.