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Heilmittelversorgung 2.0 - Fachartikelserie

Teil 6 - Verordnungssystematik: Neue Indikationsschlüssel

Der Heilmittelkatalog wird im Rahmen der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie* und aufgrund der neuen Verordnungssystematik neu strukturiert. Durch die Reduzierung der bisherigen 56 Diagnosegruppen auf nunmehr 40 findet eine deutliche Vereinfachung statt, die sich auch auf die Indikationsschlüssel auswirkt.

Indikationsschlüssel gleich Diagnosegruppe

Alle Indikationsschlüssel sind im Heilmittelkatalog (Zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie) für alle Heilmittelbereiche aufgeführt. Der Indikationsschlüssel ist zukünftig nur noch bis zu 3 Zeichen lang und gibt ausschließlich die Diagnosegruppe an. Die Angabe der entsprechenden Leitsymptomatik im Indikationsschlüssel entfällt, da diese aufgrund der neuen Verordnungssystematik nicht mehr für die Auswahl der verordnungsfähigen Heilmittel relevant ist. Für die informative Angabe der Leitsymptomatik sind zukünftig separate Felder im Verordnungsvordruck (Muster 13) vorgesehen. Zudem wird bei der Auswahl der Diagnosegruppen nicht mehr unterschieden, ob es sich um einen kurz-, mittel- oder längerfristigen Behandlungsbedarf handelt.

Vollbildansicht im Layer Auszug aus dem neuen einheitlichen Verordnungsvordruck - Muster 13
Auszug aus dem neuen einheitlichen Verordnungsvordruck - Muster 13

Reduzierung der Anzahl an Diagnosegruppen

In der Physiotherapie reduzieren sich die Diagnosegruppen von 22 auf zukünftig 13. Die bisherigen Diagnosegruppen WS1 und WS2 werden in einer neuen Diagnosegruppe WS zusammengefasst.

In der Ergotherapie reduzieren sich die Diagnosegruppen von 16 auf zukünftig 10. Die bisherigen 7 Diagnosegruppen SB1 bis SB7 werden in 3 Diagnosegruppen SB1 bis SB3 zusammengefasst.

In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie entfällt eine Diagnosegruppe.

In der Podologie und Ernährungstherapie bleiben die bisherigen Diagnosegruppen (1 bzw. 2) bestehen.

Überarbeitung der Beispieldiagnosen

Die im Heilmittelkatalog aufgeführten Beispieldiagnosen je Diagnosegruppe wurden ebenfalls überarbeitet und ergänzt, somit sind relevante Diagnosen benannt und die aktuelle medizinische Terminologie berücksichtigt. Die Beispieldiagnosen sind weiterhin nicht abschließend.

Fazit

Die Zusammenfassung der Diagnosegruppen reduziert die Komplexität des Heilmittelkataloges. Zusammen mit dem einfacheren Aufbau der Indikationsschlüssel werden Fehlerquellen reduziert und die Entbürokratisierung vorangebracht.

* Laut G-BA-Beschluss vom 3. September 2020 wird das Inkrafttretten der neuen Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal verschoben. Neuer Stichtag ist der 01. Januar 2021.

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